Die private Bildungseinrichtung Zentrum für Erwachsenenbildung „Hartmann und Mayer“ Brcko Distrikt, Bosnien und Herzegowina, erfüllt aufgrund der am 11.09.2020 von der Abteilung für Bildung zu Nr. 37/001162/18 alle Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis zum Zwecke der Durchführung von Erwachsenenbildungen. Das Zentrum für Erwachsenenbildung „Hartmann und Mayer“ wurde unter der Nr. 01 in das Register der Organisatoren von Erwachsenenbildungen eingetragen. Unser Zentrum führt abschlussorientierte Qualifizierungen von Erwachsenen in folgenden Bereichen durch:
ALLGEMEINE UND BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE EINSCHREIBUNG
I. ALLGEMEINE UND BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE EINSCHREIBUNG
Die mittlere Berufsausbildung kann von Kandidaten eingeschrieben werden, die älter als 17 Jahre sind, die sowohl mental als auch körperlich zur Bewältigung des Ausbildungsprogramms in der Lage sind, und die mindestens den Abschluss einer Grundschule nachweisen können bzw. die vorher eine berufsbildende mittlere Schule absolviert haben, die zur Nachqualifizierung berechtigt.
Kandidaten, die den Meistertitel erwerben wollen, müssen das Diplom über die entsprechende Qualifikation vorlegen (qualifizierter Arbeiter / Fachkraft) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen.
Die Grundbildung von Erwachsenen können Kandidaten einschreiben, die das 15 Lebensjahr vollendet haben, und die sowohl mental als auch körperlich zur Bewältigung des Grundschulprogramms in der Lage sind.
II. NAME DER AUZUSTELLENDEN ÖFFENTLICHEN URKUNDE UND ERTEILUNG DER BERUFSBEZEICHNUNG NACH BEENDIGUNG DES AUSBILDUNGSPROGRAMMS
Nach Abschluss der dreijährigen Nachqualifizierung (III Qualifikationsstufe) zum Zwecke des Erwerbs der mittleren Berufsqualifikation erwirbt der Kandidat das Diplom über den Abschluss der berufsbildenden mittleren Schule und die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung.
Nach Abschluss der vierjährigen Nachqualifizierung (IV Qualifikationsstufe) zum Zwecke des Erwerbs der mittleren Berufsqualifikation erwirbt der Kandidat das Diplom über den Abschluss der mittleren Schule und die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung.
Nach Abschluss des Programms zum Meistertitel (V Qualifikationsstufe) erwirbt der Kandidat das Diplom über die abgelegte Meisterprüfung und die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung.
Erwachsene, die eine Grundbildung besuchen, werden vom Zentrum Bescheinigungen über absolvierte Klassen ausgestellt bekommen. Nach Abschluss der neunten Klasse erhalten die Kandidaten ein Zeugnis über die abgeschlossene Grundbildung für Erwachsene.
III. GEBÜHR PRO KANDIDAT/IN
Unter Berücksichtigung der zu erwerbenden Kenntnisse und Kompetenzen, der auszustellenden Zeugnisse, der angepassten Gebühren für Kandidaten und Kandidatinnen hat sich das Zentrum für Erwachsenenbildung in der Region als konkurrenzfähiges Unternehmen etabliert.
Die Höhe der Ausbildungskosten für Kandidaten ist durch eine Preisliste des Zentrums für Erwachsenenbildung „Hartmann und Mayer“, Brcko Distrikt definiert worden. Da unser Unternehmen gesellschaftlich verantwortlich handelt, kann die Ausbildung auch in Raten gezahlt werden. Alle bisherigen und zukünftigen Teilnehmer an Fremdsprachkursen genießen ganz besondere Privilegien und profitieren von vielfältigen Vorteilen.
Bei der Einschreibung schließen Kandidaten einen Vertrag mit dem Zentrum für Erwachsenenbildung ab, der bis zum Abschluss der Ausbildung gültig ist.
Je nachdem welches Ausbildungsniveau Sie besitzen, werden die Kosten für entsprechende Ausbildungen für jeden Kandidaten gesondert festgestellt. Die Kostenhöhe wird aufgrund der von Ihnen vorgelegten Jahreszeugnisse berechnet (falls Sie diese vorlegen können).
Nach Einsicht in die von Ihnen vorgelegten Zeugnisse kann die Ausbildungsgebühr sofort festgestellt werden.
IV. LISTE ERFORDERLICHER UNTERLAGEN FÜR DIE EINSCHREIBUNG
Die Kandidaten sind bei der Einschreibung verpflichtet, folgende Unterlagen vorzulegen:
- Diplom über die vorher abgeschlossene Mittelschule;
- Jahreszeugnisse der Mittelschule;
- Zeugnis über die abgeschlossene Grundschule (nur für Kandidaten ohne mittleren Schulabschluss);
- Auszug aus dem Geburtsregister
- Fotokopie des Personalausweises
- Fotokopie des Führerscheins (nur für Kraftfahrer)